
Was jetzt wichtig ist
Bitte rufen Sie bei Eintritt eines Todesfalls zuerst einen Arzt, damit dieser den Totenschein ausstellt. Sollte Ihr Hausarzt nicht erreichbar sein, wählen Sie die Nummer 116 117 (Ärztlicher Bereitschaftsdienst). In Krankenhäusern, Senioren- und Pflegeheimen wird dieser Schritt automatisch erfolgen.
Gleichzeitig sind wir für Sie da. Unter der Rufnummer 0 71 71 - 620 03 steht Ihnen das Bestattungsinstitut Concordia im Trauerfall an 365 Tagen zur Verfügung - und zwar Tag und Nacht.
Bitte bedenken Sie: Sie haben Zeit. Grundsätzlich darf der Verstorbene bis zu 36 Stunden zu Hause verbleiben. Solange es vertretbar ist, kann der Verstorbene ein bis zwei Abende zu Hause aufgebahrt werden. Das heißt, sofern er eines natürlichen Todes starb. Auch Trauerfeiern können in privatem, nicht öffentlichem Rahmen abgehalten werden. Die Aufbahrung im eigenen zuhause war früher allgemein üblich.

Welche Unterlagen werden im Sterbefall benötigt?
Die nachfolgenden Papiere sind für die Beurkundung eines Sterbefalls erforderlich. Sollten Ihnen Dokumente fehlen, sind wir bei der Beantragung gern behilflich.
Wir benötigen zuerst den Personalausweis des Verstorbenen sowie den Totenschein. Alle weiteren Unterlagen sind vom Familienstand abhängig:
- Ledige Personen: Geburtsurkunde
- Verheiratete Personen: Heiratsurkunde
- Verwitwete Personen: Heiratsurkunde, Sterbeurkunde des Ehepartners
- Geschiedene Personen: Heiratsurkunde, Scheidungsurteil mit Rechtsgültigkeitsvermerk
Außerdem wichtig: elektronische Gesundheitskarte der Krankenversicherung (Chipkarte), Versicherungs- und Rentendokumente, Schwerbehindertenausweis sowie Bestattungsvorsorgevertrag und Graburkunde (falls vorhanden).
Falls Sie es wünschen, können Sie uns außerdem Kleidung und ein Foto des Verstorbenen für den Abschied übergeben.
