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Verfügungen

Selbstbestimmung für schwere Zeiten

 

 

Alter, Krankheit und Tod – viele Menschen vermeiden eine Auseinander-setzung mit diesen Themen. Selbstbestimmte Verfügungen dienen jedoch nicht nur der eigenen Sicherheit: Sie sorgen dafür, dass die Angehörigen eine große Entlastung erfahren. Falls Sie z. B. aufgrund von einer Krankheit oder eines Unfalls Ihre Wünsche nicht mehr kommunizieren können, wird Ihre Vorsorgeverfügung zu einem verbindlichen Leitfaden für Ihre Ange-hörigen und die behandelnden Ärzte.
Da wir zu diesen Themen nicht beraten dürfen, empfehlen wie die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsbeistand oder auch zu einem Arzt. Auf diese Weise können später Unklarheiten ausgeschlossen werden.

Die Patientenverfügung

Damit verfügen Sie darüber, wie Sie im Falle einer lebensbedrohlichen Erkrankung bzw. eines Unfalls medizinisch behandelt werden möchten und welche Maßnahmen unterlassen werden sollen. Unser Tipp: Formulare hierzu gibt es im Internet. Diese müssen ggf. ergänzt und erweitert werden, denn nur eine genaue Formulierung Ihrer Wünsche kann für Klarheit im Krankheitsfall sorgen.

www.bmj.de

Die Vorsorgevollmacht

Mit diesem Dokument bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens (Vollmachtnehmer), Ihre Interessen zu vertreten – insbesondere auch in finanziellen Angelegenheiten oder bei der Regelung von Wohnverhältnissen, z. B. bei Pflegebedarf.

www.bmj.de

Der Organspendeausweis

Falls Sie sich im eigenen Sterbefall dazu bereit erklären, Organe oder Gewebe für schwer erkrankte Patienten zu spenden, können Sie das über einen Organspendeausweis kundtun. Den Ausweis erhalten Sie kostenlos in Apotheken, bei Ihrem Hausarzt oder auch als Download im Internet.

www.organspende-info.de